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Brandschutz

Wir erstellen Gutachten und beraten bei individuellen und ganzheitlichen Brandschutznachweisen und -konzepten nach der Bayerischen Bauordnung

Brandschutznachweis / -konzept

Ganzheitliche Sicherheitskonzepte nehmen im Brandschutz einen immer größeren Platz ein. Dabei sind unabhängig von der Art der bauaufsichtlichen Behandlung eines Bauantrages bei jedem Bauvorhaben die materiell-rechtlichen Anforderungen der Länder einzuhalten.

Für Wohngebäude und Gebäude ähnlicher Nutzung sind in der Bayerischen Bauordnung Anforderungen festlegt über die Lage und Zugänglichkeit von Gebäuden, die Art von Bauprodukten und Bauteilen, Abschnittsbildung und das System der Flucht- und Rettungswege. Diese zum Teil sehr detaillierten Vorgaben sind aufeinander abgestimmt und ergeben ein bewährtes System des Brandschutzes.

Werden die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung eingehalten, erhält man ein „Standard-Brandschutzkonzept“, das die öffentlich-rechtlichen Schutzziele erfüllt und einen im allgemeinen Interesse liegenden Mindestbrandschutz gewährleistet.

Für eine Vielzahl von Gebäuden ist die Ausführung nach den Vorgaben der Landesbauordnung nicht möglich, sei es, dass das Gebäude sehr ausgedehnt ist oder sich dort viele bzw. eingeschränkt lebende Menschen aufhalten.

Diese „Gebäude besonderer Art oder Nutzung“ - oder einfach „Sonderbauten“ weichen im Regelfall von den Vorschriften ab. Hier existieren spezielle Sonderbauverordnungen und -richtlinien, die ergänzend zur Landesbauordnung auf das Gebäude angepasste, detaillierte Bestimmungen – Erleichterungen oder zusätzliche Anforderungen – enthalten. Bei Einhaltung dieser Vorschriften wird das Sicherheitsniveau der Landesbauordnung eingehalten, und die geforderten Schutzziele werden erfüllt.


Trotz dieser Sonderbauvorschriften ist es teilweise dennoch nicht möglich, den Brandschutzanforderungen aus den Sonderbauverordnungen zu entsprechen, wenn bestimmte Gebäudekriterien hierin nicht enthalten sind oder Abweichungen von den Vorschriften vorgesehen sind. Für diese Gebäude sind Einzelfallbetrachtungen erforderlich, aus denen Sicherheitskonzepte insbesondere unter Berücksichtigung des Brandrisikos und der spezifischen Schutzziele entwickelt werden.

In den Brandschutzkonzepten werden die Besonderheiten des Gebäudes, und damit die speziellen Risiken systematisch erfasst und entsprechend der Kriterien bewertet. Diese Strategie führt dann zu den notwendigen Kompensationsmaßnahmen mit einem einhergehenden genehmigungsfähigen Brandschutzkonzept.